DigitalPakt Schule

Wir begleiten Ihre Schule bei der Umsetzung des Digitalpakts

Das Förderprogramm der Bundesregierung für Bildung und Forschung "DigitalPakt Schule" unterstützt Sie als Schulträger dabei, die notwendigen Investitionen für Ihre Digitalisierung zu finanzieren. Der DigitalPakt ist bereits in der Umsetzung – aber was heißt das genau?

Damit die Fördergelder stets bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und gleichzeitig ökonomisch für die Digitalisierung der Bildungseinrichtungen eingesetzt werden können, sind eine Vielzahl an Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen im Entscheidungs- und Umsetzungsprozess zu berücksichtigen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über unsere Projekte in diesem Bereich und sind gerne Ihr Ansprechpartner für die Planung, Umsetzung und dauerhafte Betreuung - auch, wenn es um Verständnisfragen und den Start in die Digitalisierung geht. Wir wissen, dass die Wege in eine digitale Schulwelt weit mehr als nur moderne Systeme und einen digitalen Unterricht mit sich bringen. Wir sind für Sie da!

Gut zu wissen...

Was wird gefördert?

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Professionelle Strukturen zur IT-Administration und zum IT-Support, welche im direkten Zusammenhang mit den gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen des zügigen Auf- und Ausbaus digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen im Rahmen des DigitalPakts Schule stehen. Personalkosten für professionelle Administrations- und Supportstrukturen - hierzu gehören sowohl das Personal, das beim Land oder den Schulträgern angestellt ist, als auch Administrations- und Supportaufträge an externe Dienstleister.
Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Ländern oder bei den Schulträgern angestellten IT-Administratorinnen und -Administratoren werden finanziell unterstützt. Dies gilt auch für Personen, deren Personalkosten bereits über diese Zusatz-Verwaltungsvereinbarung gefördert wurde.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

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Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die kommunalen und privaten Schulträger bzw. Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,55 Milliarden Euro bereit. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Die genaue Mittelaufteilung hängt vom Bemessungsprinzip - zum Beispiel als Sockelbetrag pro Schule, nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler oder eine andere Größe - ab, das jedes Land in seiner Förderbekanntmachung festlegt.

Was soll erreicht werden?

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Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Auswirkungen auf die eigene Person und das Zusammenleben zu hinterfragen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung: für jeden Einzelnen und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten. Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Mit dem DigitalPakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran.

Wer kann Fördermittel beantragen?

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Die Schulträger beantragen Mittel für Schulen. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Welche Träger im Einzelnen antragsberechtigt sind, wird in den Förderrichtlinien der Länder geregelt. Maßgeblich ist das jeweilige Schulrecht der Länder. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Diese bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein. Antragsberechtigt sind Länder, Schulträger sowie interkommunale Träger sowie insbesondere auch mit der Durchführung betraute Organisationen im Rahmen der jeweiligen Förderbekanntmachung. Antragsberechtigt für Aufwendungen für Qualifizierung und Weiterbildung sind im Bereich landesweiter Strukturen die Länder, im Bereich regionaler Dienstleister die Kommunen und sonstige Sachaufwandsträger.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

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Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die kommunalen und privaten Schulträger bzw. Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,55 Milliarden Euro bereit. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Die genaue Mittelaufteilung hängt vom Bemessungsprinzip - zum Beispiel als Sockelbetrag pro Schule, nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler oder eine andere Größe - ab, das jedes Land in seiner Förderbekanntmachung festlegt.

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der einzelnen Schritte sind auf Ihre Anforderungen zugeschnitten und werden von uns von Anfang bis Ende sicher und zuverlässig betreut.

Ihr Weg mit TELCAT

01 | IST-Aufnahme

Erfassung vom Übergabepunkt (Landes- & Pädagogisches Netzwerk)


Aufnahme aller vorhandenenen passiven Netzwerkkomponenten


Netzwerkschränke dokumentieren (Fotos)


Einzeichnen der Lage und Führung der Netzwerkschränke, Trassen und Kabel sowie der IT-Anschlüsse pro Raum


Durchmessen der fest verbauten Netzwerkleitungen zwischen Patchfeld und Netzwerkdose inkl. Messprotokoll

02 | Planung

Durchführung von Schwachstellenanalysen


Durchführung von Risikoanalysen und Risikobewertung


Optimierung von Technologien und Strukturen (Konzeption & Erarbeitung)


Implementierung von IT-Security-Systemen (Firewalls, Accesses usw.)


Notfallmanagement

03 | Implementierung

Projektsteuerung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur IT-Infrastruktur durch die Richtlinie „Landesprogramm DigitalPakt Schule“


Hard- & und Software Bedarfsprojektierung


Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur (u.a. IServ, Datensicherung, Benutzerverwaltung)


Regelmäßige Abstimmungen, Erstellung einer Zeitschiene, Einsatz einer Projektsoftware


Abgleich der bestehenden pädagogischen Medienkonzepte der Schulen

04 | Betrieb & Wartung

Full-Service: Nationale Rechenzentren nach ISO 27001, garantierte Service Levels, flexibel kombinierbar, kostenvariabel und skalierbar


Managed Service: 24/7-Notdienst, 1th & 2nd Level-Support


Zentralisiertes Reporting und Monitoring


Problem- und Change-Management

05 | Security Awareness

Grundlegende Informationen zur Informations- und Datensicherheit
-    Physische Sicherheit am Arbeitsplatzrechner
-    Risiken und Gefahren bei der Verwendung von mobilen Geräten
-    Bedrohungspotenzial durch Schadsoftware
-    Umgang mit mobilen Datenspeichern
-    Gefahren der Internetnutzung
-    Verhalten bei sicherheitsrelevanten Ereignissen
-    Informationspflichten bei erkannten Gefahren


Sicherer Umgang mit E-Mails


Gefahren durch soziale Netzwerke
-    Gefährdungspotenzial durch Social Engineering


Gefahr durch Phishing und Ablauf einer Phishing-Attacke


Verantwortungsvoller Umgang mit Passwörtern
-    Sichere Passwörter
-    Konkrete Sicherheits- und Passwortrichtlinien

Damit keine Fragen offen bleiben

Damit Sie alle offenen Fragen direkt beantwortet bekommen, stellen wir Ihnen gerne unseren Flyer "Mehr zum Projekt" zur Verfügung.

Falls weitere Fragen zu Ihrem Vorhaben aufkommen, wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an die persönlichen Ansprechpartner - hier erhalten Sie eine direkte Beratung von unseren Experten zu dem Thema "DigitalPakt".

Neben der regionalen Verantwortung für den bundesweiten Vertrieb haben wir auch an unseren über 20 Standorten deutschlandweit ein ausgebildetes Team zum Thema, um Ihnen eine Betreuung Vor-Ort gewährleisten zu können. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

Mehr zum Projekt

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Foto von
				Thorge Bonn

Thorge Bonn

Regionalleiter Nord